Wir beraten und vertreten Sie und Ihr Unternehmen in allen für Sie wichtigen Rechtsgebieten. Teil unseres Kanzleikonzeptes ist es, Wechselwirkungen zwischen den Rechtsgebieten zu berücksichtigen und für Ihre individuellen Anforderungen passgenaue Lösungen zu entwickeln. Hier finden Sie einen Überblick über unsere Tätigkeitsgebiete.

Urheberrecht


Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum des Urhebers an seinen Werken. Dies erfordert zunächst das Erreichen einer sogenannten Schöpfungshöhe, also ein Mindestmaß an Gestaltungshöhe, die das Werk erreicht haben muss, um urheberrechtlichen Schutz genießen zu können. Das sodann erworbene Urheberrecht kann gewerblich zum Beispiel durch eine Lizenz genutzt werden. Im Falle einer vermeintlich unberechtigten Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes kann dies durch eine urheberrechtliche Abmahnung unterbunden werden. Darüber hinaus ist es für Unternehmer besonders wichtig, Rechte an schutzfähigen Werken für sich zu sichern, die Mitarbeiter im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses erworben haben.

Gerne beraten wir Sie zu Themen des Urheberrechts. Zu unserem Tätigkeitsbereich gehört etwa das Erstellen von Lizenzvereinbarungen / Urheberrechtsklauseln, die Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen oder die aktive Durchsetzung Ihrer Urheberrechte.

Markenrecht


Das geistige Eigentum unterliegt einem besonderen Schutz. Eigene Rechte und insbesondere Markenrechte gilt es rechtzeitig zu sichern und das Verletzen von Rechten Dritter zu vermeiden. Der Schutz von Marken bedarf regelmäßig einer Eintragung in eines der Markenregister. Der Schutz an geschäftlichen Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen und Werktitel) hingegen entsteht bereits durch Benutzung. Oftmals kollidieren diese Rechte jedoch mit anderen Schutzrechten, etwa wenn eine registrierte Domain einer später angemeldeten Wortmarke begegnet. Hierbei kommt es auf die sog. Verwechslungsgefahr an, also die Frage, ob die sich gegenüberstehenden, aus verschiedenen Unternehmen stammenden Zeichen miteinander verwechselt werden können. Diese kann nicht nur bei identischer Verwendung von Zeichen der Fall sein, sondern auch wenn Zeichen sich nur ähnlich sind und eine bestimmte Nähe zu den hierunter vertriebenen Waren- Dienstleistungen aufweisen.

Gerne beraten und vertreten wir Sie zu den Themen Anmeldung einer Wortmarke und/oder Bildmarke, Verteidigung Ihrer Markenrechte gegen Dritte, Abwehr von gegen Sie gerichteten Markenrechtsansprüchen (etwa bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung).

Wettbewerbsrecht


Im Bereich des Wettbewerbsrechts stehen Themen des Lauterkeitsrechts (etwa Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – UWG) im Fokus. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Lauterkeitsrecht die Stärkung eines fairen Wettbewerbs. Er überlässt es dem Markt weitgehend, sich selbst zu regulieren, indem er es etwa Mitbewerbern gestattet, ihrer Konkurrenz im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung kostenpflichtig ihr vermeintliches Fehlverhalten aufzuzeigen. Die Konkurrenz kann im Wege einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder einstweiligen Verfügung zur Unterlassung solchen Verhaltens bewegt werden. Vor allem bei der Abgabe einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung ist Vorsicht geboten. Häufig wird diese Unterlassungserklärung von dem Abmahnenden vorformuliert und geht weit über das beanstandete Verhalten hinaus und schränkt den Abgemahnten stark in seinem Handlungsspielraum ein. Dies gilt es zu vermeiden. Es sollte daher bei geschäftlichen Handlungen, etwa bei Werbemaßnahmen z.B. durch Inhalte der eigenen Webseite, stets auf die Konformität mit dem Wettbewerbsrecht Acht gegeben werden.

Die gleichen Regeln gelten aber auch für Ihre Mitbewerber. Das Sichverschaffen von wirtschaftlichen Vorteilen durch unlautere Methoden kann zu Nachteilen im eigenen Unternehmen etwa durch Verlust von Marktanteilen führen und sollte aktiv unterbunden werden.

Gerne beraten und vertreten wir Sie zu Fragen des Wettbewerbsrechts sowohl im Falle passiver wie aktiver Vertretung bei Wettbewerbsverletzungen und wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Zu unserem Portfolio gehört auch die Überprüfung von Werbemaßnahmen, etwa durch einen Webseitencheck.

Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung


Zur rechtssicheren Abwicklung von Geschäften ist ein Vertrag zwischen den Parteien häufig notwendig. Je komplexer und bedeutender ein Geschäft ist, desto präziser sollte sich der Vertragsgestaltung gewidmet werden. Präzise heißt nicht unbedingt umfangreich. Eine Aneinanderkettung von Standardklauseln spiegelt selten das Interesse des Mandanten wider. Der Vertrag sollte daher das Pendant zum Willen der Parteien sein. Dabei sollte das Konfliktpotential in einem Vertrag verständlich und möglichst erschöpfend geregelt sein. Unsere Aufgabe ist es dann, darauf Acht zu geben, dass im Rahmen des Parteiwillens das Interesse des Mandanten vollständig berücksichtigt wird. Den Wert eines Vertrages erkennt man oft erst im Falle einer Auseinandersetzung. Durch einen guten Vertrag lassen sich Rechtsstreitigkeiten häufig bereits im Vorfeld vermeiden.

Sofern der Vertrag bereits fertig durch einen Dritten gestellt wird, sollte dieser vor Unterzeichnung fachkundig überprüft werden. Oft finden sich Fallstricke in einzelnen Formulierungen, die es aufzuzeigen gilt.

Neben Verträgen aus dem Kaufrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht oder dem Gesellschaftsrecht sind für Unternehmen oftmals Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von zentraler Bedeutung. Die Zulässigkeit von Klauseln in AGB unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, die durch die Rechtsprechung stets weiterentwickelt und konkretisiert werden. Klauseln, die bislang zulässig waren, können mittlerweile überholt oder durch die Rechtsprechung für unzulässig erklärt werden. Hier drohen neben der Unwirksamkeit der betreffenden Klauseln auch kostspielige Abmahnungen durch Mitbewerber. Aktuelle AGB sind für ein Unternehmen daher unerlässlich.

Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen der Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung. Selbstverständlich beraten und begleiten wir Sie auch im Rahmen von Vertragsverhandlungen. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne.

Datenschutzrecht


Gerade für juristische Laien stellt das Datenschutzrecht ein unübersichtliches Rechtsgebiet dar. Da das Datenschutzrecht nahezu jeden Bereich im Unternehmen berührt, treten gegenseitige Wechselwirkungen regelmäßig auf. Das Datenschutzrecht unterliegt einem stetigen Wandel. Durch den Erlass der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und deren verbindlicher Umsetzung seit Ende Mai 2018 ist es zu einer weiteren europaweiten Harmonisierung dieses Rechtsgebietes gekommen. Dies hat die Relevanz des Datenschutzrechts nochmal erhöht. Sie sollten jedoch beachten, dass mit Erlass der DSGVO nur ein erster Teil der Datenschutznovellierung begonnen worden ist. Neben der DSGVO hat die bereits in den Startlöchern stehende ePrivacy-Verordnung, die weitergehendere Pflichten als die DSGVO vorsieht, besondere Relevanz und bedeutet Handlungsbedarf für Unternehmen.

Gerne beraten wir Sie zu datenschutzrechtlichen Themen wie etwa der Umsetzung der DSGVO und der ePrivacy-Verordnung in Ihrem Unternehmen oder der datenschutzkonformen Gestaltung ihrer Webseite. Wir entwerfen Datenschutzerklärungen für Webseiten, erstellen Verträge, beraten Sie bei betriebsinternen Umsetzungen und führen eine umfassende Überprüfung Ihrer Webseite durch.

Handels- und Gesellschaftsrecht


Unternehmen und Kaufleute unterliegen strengen Regeln. Neben eigenen Gesetzen für die jeweilige Rechtsform (etwa Aktiengesetz oder GmbH-Gesetz) gelten innerhalb von allgemeinen Gesetzen für Unternehmen und Kaufleute oft Sonderregeln, die es zu beachten gilt. Als Unternehmer ist man daher regelmäßig mit juristischen Herausforderungen konfrontiert. Sei es bereits zu Beginn bei der Wahl der richtigen Rechtsform für das neu zu gründende Unternehmen oder aber im Zuge von Veränderungen, etwa durch Expansion.

Gerne begleiten wir Sie und Ihr Unternehmen bei Gründungs- und Veränderungsprozessen und stehen Ihnen zu Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne.

Allgemeines Zivilrecht


Juristische Themen und Fragestellungen des alltäglichen Geschäftslebens überlappen sich oftmals in verschiedenen Rechtsgebieten. Die Beratung von Mandanten im Bereich des allgemeinen Zivilrechts umfasst Ansprüche des täglichen Lebens auf Basis des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hier stehen Streitigkeiten rund um den Kaufvertrag, den Dienstleistungsvertrag oder den Werkvertrag im Vordergrund. Neben unserer Spezialisierung gehört selbstverständlich die Mandatsbearbeitung im Bereich des Allgemeinen Zivilrechts zum absoluten Standard.

Unser Know-how steht Ihnen daher auch für die kleinen Fragen des Alltags zur Verfügung. Zum Bereich des Allgemeinen Zivilrechts unseres Portfolios gehört auch das sogenannte Forderungsmanagement. Die Zahlungsmoral in Deutschland ist weiterhin schlecht. Nicht zahlende Kunden bedrohen die Liquidität des Unternehmens und führen im schlimmsten Falle zu Insolvenzen trotz voller Auftragsbücher. Gerne beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten und treiben ihre ausstehenden Forderungen sowohl außergerichtlich als auch prozessual für Sie bei. Sofern sich der Kunde bereits im Zahlungsverzug befindet, ist dieser regelmäßig dazu verpflichtet, die Kosten unserer Beauftragung ebenfalls zu übernehmen. Wir bieten Ihnen mit unserem Rechtsprodukt Forderungsmanagement die Möglichkeit, schnell und unkompliziert Ihre ausstehenden Forderungen durch uns beitreiben zu lassen.