Mit unserem Rechtsprodukt Forderungsmanagement haben wir für Sie ein Produkt entwickelt, das Ihnen die Möglichkeit bietet, schnell und unkompliziert an Ihr Geld zu kommen. Für Sie entstehen hierdurch lediglich Kosten in Höhe von 24,99 € inkl. USt.

Was bedeutet Forderungsmanagement bzw. Anwaltsinkasso?


Ausstehende Forderungen sind nicht nur lästig, sondern bedrohen unter Umständen auch die Liquidität Ihres Unternehmens. Wenn Sie ausstehende Geldforderungen gegen Ihre Kunden haben, kümmern wir uns um deren Beitreibung, ohne dass Sie den sperrigen Weg über ein Inkassounternehmen gehen müssen. Sofern sich der Schuldner im Zahlungsverzug befindet, ist er zudem regelmäßig verpflichtet, die Kosten unserer Beauftragung zu übernehmen.

Was leisten wir?


Nachdem Sie uns die Rahmendaten der offenen Forderung übermittelt haben, erhält der Schuldner innerhalb kürzester Zeit ein anwaltliches Aufforderungsschreiben von uns, in dem wir ihm eine kurze Frist für die Zahlung setzen. Neben Ihren Forderungen enthält dieses Schreiben auch eine Aufforderung zur Begleichung unserer Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als sog. Verzugsschaden. Die anschließende Korrespondenz mit Ihrem Schuldner übernehmen wir für Sie. Hierbei achten wir auf einen angemessenen Ton, der zum einen keinen Zweifel an der Ernstlichkeit an der Beitreibung Ihrer Forderung aufkommen lässt, aber zum anderen auch berücksichtigt, dass der Schuldner ggf. zukünftig weiterhin zu Ihren Kunden gehören wird. Sofern Sie es wünschen, vereinbaren wir für Sie auch eine Ratenzahlung mit Ihrem Schuldner. Sofern es möglich ist, versuchen wir ein Gerichtsverfahren zu vermeiden und die Beitreibung außergerichtlich zu realisieren.

Was für Kosten kommen auf mich zu?


Sie bezahlen uns bei Auftragserteilung eine Pauschalgebühr von 24,99 € inkl. USt. Der Grund hierfür ist, dass ein Schuldner, der durch eine Mahnung oder durch Gesetz (§ 286 Abs. 2 und 3 BGB) in Verzug gerät, den Schaden zu ersetzen hat, der durch den Verzug entsteht. Dies schließt unsere Kosten zur Beitreibung Ihrer Forderung ein. Kann die Forderung aufgrund einer Insolvenz des Schuldners o.ä. nicht beigetrieben werden oder entscheiden Sie sich, die Geltendmachung des Anspruchs nicht gerichtlich durchzusetzen, entstehen Ihnen keine weiteren Kosten durch unsere Leistung.

Wie wird bei einer Zahlung des Schuldners abgerechnet?


Zahlt der Schuldner, wird dies zunächst auf unsere Kosten angerechnet, die nach dem RVG entstanden sind. Der restliche Betrag wird auf Ihre Hauptforderung angerechnet.

Welche Vorteile bieten sich mir?


Wenn Sie uns mit Ihrem Forderungsmanagement / Anwaltsinkasso beauftragen, können Sie sich sicher sein, dass über eine Gebühr von 24,99 € inkl. USt. außergerichtlich keine weiteren Kosten für Sie entstehen. Wir werden schnellstmöglich die Aufforderung zustellen, um Ihre Forderung zu realisieren. Sollten unsere Maßnahmen nicht zur Zahlung durch den Schuldner führen, können wir für Sie direkt anschließend ein Mahn- oder auch Klageverfahren durchführen. Im Gegensatz zu einem Inkassounternehmen wird jede Forderung bei uns einer zumindest überschlägigen, anwaltlichen Prüfung unterzogen, bevor wir diese für Sie geltend machen.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Forderungsdurchsetzung zum Festpreis: 24,99 € inkl. USt.
  • Geringe Kosten = geringes Risiko
  • Kein persönlicher Termin notwendig
  • Schuldner trägt im Verzugsfall die gesetzlichen Gebühren
  • Anwaltliche Prüfung und Vertretung
  • Anwaltliches Mahnverfahren und ggf. weitere gerichtliche Durchsetzung aus einer Hand
oder telefonisch besprechen unter
+49 431 55 68 5000