Beide Partner von MCMB kombinieren akademische Fachkenntnisse und berufliche Erfahrungen im Bereich des Wirtschaftsrechts und bewerten daher Sachverhalte sowohl juristisch als auch betriebswirtschaftlich. Dieser erweiterte Blickwinkel auf Sachverhalte ermöglicht es, Ihren Interessen vollumfänglich gerecht zu werden.

Christoph Matthias Beinlich

Christoph Matthias Beinlich

Rechtsanwalt | Notar
Tel +49 431 55 68 5000

Rechtsanwalt und Notar Christoph Matthias Beinlich ist Volljurist mit überdurchschnittlichen Staatsexamina und Partner bei MCMB Rechtsanwälte | Notar. Herr Rechtsanwalt und Notar Beinlich festigte seine akademischen Fähigkeiten am Kieler Walther-Schücking-Institut für internationales Recht und war in der freien Marktwirtschaft im Bereich Im- und Export für Unternehmen tätig. Herr Rechtsanwalt und Notar Beinlich bringt seine Expertise im Bereich des internationalen Warenwirtschaftsverkehrs und seiner Notartätigkeit in die Kanzlei und die Mandatsbearbeitung ein.

Marx Christian Müller

Marx Christian Müller

Rechtsanwalt | Diplom-Wirtschaftsjurist
Tel +49 431 55 68 5000

Rechtsanwalt Marx Christian Müller ist Diplom-Wirtschaftsjurist, Volljurist mit Prädikatsexamen und Partner in der Kanzlei MCMB Rechtsanwälte | Notar. Herr Rechtsanwalt Müller ist seit 2006 im juristischen Bereich tätig und berät Rechtsanwaltskanzleien und Unternehmen im Schwerpunktbereich des Wirtschaftsrechts sowie zu betriebswirtschaftlichen und organisatorischen Fragen. Zwischen 2006 und 2009 war Herr Rechtsanwalt Müller selbst in leitender Stellung in einem Unternehmen tätig und leitete dort unter anderem die Rechtsabteilung. Darüber hinaus lehrte Herr Rechtsanwalt Müller als Honorardozent das Handels- und Gesellschaftsrecht.

 Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeiten

Informieren Sie sich über unsere Rechtsgebiete und Beratungsangebote.

Urheberrecht

Das Urheberrecht schützt das geistige Eigentum des Urhebers an seinen Werken. Dies erfordert zunächst das Erreichen einer sogenannten Schöpfungshöhe, also ein Mindestmaß an Gestaltungshöhe, die das Werk erreicht haben muss, um urheberrechtlichen Schutz genießen zu können.

Das sodann erworbene Urheberrecht kann gewerblich zum Beispiel durch eine Lizenz genutzt werden. Im Falle einer vermeintlich unberechtigten Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes kann dies durch eine urheberrechtliche Abmahnung unterbunden werden. Darüber hinaus ist es für Unternehmer besonders wichtig, Rechte an schutzfähigen Werken für sich zu sichern, die Mitarbeiter im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses erworben haben.

Gerne beraten wir Sie zu Themen des Urheberrechts. Zu unserem Tätigkeitsbereich gehört etwa das Erstellen von Lizenzvereinbarungen / Urheberrechtsklauseln, die Verteidigung gegen urheberrechtliche Abmahnungen oder die aktive Durchsetzung Ihrer Urheberrechte.

Wettbewerbsrecht

Im Bereich des Wettbewerbsrechts stehen Themen des Lauterkeitsrechts (etwa Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb – UWG) im Fokus. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Lauterkeitsrecht die Stärkung eines fairen Wettbewerbs. Er überlässt es dem Markt weitgehend, sich selbst zu regulieren, indem er es etwa Mitbewerbern gestattet, ihrer Konkurrenz im Rahmen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung kostenpflichtig ihr vermeintliches Fehlverhalten aufzuzeigen.

Die Konkurrenz kann im Wege einer strafbewehrten Unterlassungserklärung oder einstweiligen Verfügung zur Unterlassung solchen Verhaltens bewegt werden. Vor allem bei der Abgabe einer solchen strafbewehrten Unterlassungserklärung ist Vorsicht geboten. Häufig wird diese Unterlassungserklärung von dem Abmahnenden vorformuliert und geht weit über das beanstandete Verhalten hinaus und schränkt den Abgemahnten stark in seinem Handlungsspielraum ein. Dies gilt es zu vermeiden. Es sollte daher bei geschäftlichen Handlungen, etwa bei Werbemaßnahmen z.B. durch Inhalte der eigenen Webseite, stets auf die Konformität mit dem Wettbewerbsrecht Acht gegeben werden.

Die gleichen Regeln gelten aber auch für Ihre Mitbewerber. Das Sichverschaffen von wirtschaftlichen Vorteilen durch unlautere Methoden kann zu Nachteilen im eigenen Unternehmen etwa durch Verlust von Marktanteilen führen und sollte aktiv unterbunden werden.

Allgemeines Zivilrecht

Juristische Themen und Fragestellungen des alltäglichen Geschäftslebens überlappen sich oftmals in verschiedenen Rechtsgebieten. Die Beratung von Mandanten im Bereich des allgemeinen Zivilrechts umfasst Ansprüche des täglichen Lebens auf Basis des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Hier stehen Streitigkeiten rund um den Kaufvertrag, den Dienstleistungsvertrag oder den Werkvertrag im Vordergrund. Neben unserer Spezialisierung gehört selbstverständlich die Mandatsbearbeitung im Bereich des Allgemeinen Zivilrechts zum absoluten Standard.

Unser Know-how steht Ihnen daher auch für die kleinen Fragen des Alltags zur Verfügung. Zum Bereich des Allgemeinen Zivilrechts unseres Portfolios gehört auch das sogenannte Forderungsmanagement. Die Zahlungsmoral in Deutschland ist weiterhin schlecht. Nicht zahlende Kunden bedrohen die Liquidität des Unternehmens und führen im schlimmsten Falle zu Insolvenzen trotz voller Auftragsbücher. Gerne beraten wir Sie über Ihre Möglichkeiten und treiben ihre ausstehenden Forderungen sowohl außergerichtlich als auch prozessual für Sie bei. Sofern sich der Kunde bereits im Zahlungsverzug befindet, ist dieser regelmäßig dazu verpflichtet, die Kosten unserer Beauftragung ebenfalls zu übernehmen. Wir bieten Ihnen mit unserem Rechtsprodukt Forderungsmanagement die Möglichkeit, schnell und unkompliziert Ihre ausstehenden Forderungen durch uns beitreiben zu lassen.

Markenrecht

Das geistige Eigentum unterliegt einem besonderen Schutz. Eigene Rechte und insbesondere Markenrechte gilt es rechtzeitig zu sichern und das Verletzen von Rechten Dritter zu vermeiden. Der Schutz von Marken bedarf regelmäßig einer Eintragung in eines der Markenregister. Der Schutz an geschäftlichen Bezeichnungen (Unternehmenskennzeichen und Werktitel) hingegen entsteht bereits durch Benutzung. Oftmals kollidieren diese Rechte jedoch mit anderen Schutzrechten, etwa wenn eine registrierte Domain einer später angemeldeten Wortmarke begegnet. Hierbei kommt es auf die sog. Verwechslungsgefahr an, also die Frage, ob die sich gegenüberstehenden, aus verschiedenen Unternehmen stammenden Zeichen miteinander verwechselt werden können. Diese kann nicht nur bei identischer Verwendung von Zeichen der Fall sein, sondern auch wenn Zeichen sich nur ähnlich sind und eine bestimmte Nähe zu den hierunter vertriebenen Waren- Dienstleistungen aufweisen.

Gerne beraten und vertreten wir Sie zu den Themen Anmeldung einer Wortmarke und/oder Bildmarke, Verteidigung Ihrer Markenrechte gegen Dritte, Abwehr von gegen Sie gerichteten Markenrechtsansprüchen (etwa bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung).

Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Unternehmen und Kaufleute unterliegen strengen Regeln. Neben eigenen Gesetzen für die jeweilige Rechtsform (etwa Aktiengesetz oder GmbH-Gesetz) gelten innerhalb von allgemeinen Gesetzen für Unternehmen und Kaufleute oft Sonderregeln, die es zu beachten gilt. Als Unternehmer ist man daher regelmäßig mit juristischen Herausforderungen konfrontiert. Sei es bereits zu Beginn bei der Wahl der richtigen Rechtsform für das neu zu gründende Unternehmen oder aber im Zuge von Veränderungen, etwa durch Expansion.

Gerne begleiten wir Sie und Ihr Unternehmen bei Gründungs- und Veränderungsprozessen und stehen Ihnen zu Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts beratend zur Seite. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne.

Vertragsgestaltung & Vertragsprüfung

Zur rechtssicheren Abwicklung von Geschäften ist ein Vertrag zwischen den Parteien häufig notwendig. Je komplexer und bedeutender ein Geschäft ist, desto präziser sollte sich der Vertragsgestaltung gewidmet werden. Präzise heißt nicht unbedingt umfangreich. Eine Aneinanderkettung von Standardklauseln spiegelt selten das Interesse des Mandanten wider. Der Vertrag sollte daher das Pendant zum Willen der Parteien sein. Dabei sollte das Konfliktpotential in einem Vertrag verständlich und möglichst erschöpfend geregelt sein. Unsere Aufgabe ist es dann, darauf Acht zu geben, dass im Rahmen des Parteiwillens das Interesse des Mandanten vollständig berücksichtigt wird. Den Wert eines Vertrages erkennt man oft erst im Falle einer Auseinandersetzung. Durch einen guten Vertrag lassen sich Rechtsstreitigkeiten häufig bereits im Vorfeld vermeiden.

Sofern der Vertrag bereits fertig durch einen Dritten gestellt wird, sollte dieser vor Unterzeichnung fachkundig überprüft werden. Oft finden sich Fallstricke in einzelnen Formulierungen, die es aufzuzeigen gilt.

Neben Verträgen aus dem Kaufrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht oder dem Gesellschaftsrecht sind für Unternehmen oftmals Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von zentraler Bedeutung. Die Zulässigkeit von Klauseln in AGB unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, die durch die Rechtsprechung stets weiterentwickelt und konkretisiert werden. Klauseln, die bislang zulässig waren, können mittlerweile überholt oder durch die Rechtsprechung für unzulässig erklärt werden. Hier drohen neben der Unwirksamkeit der betreffenden Klauseln auch kostspielige Abmahnungen durch Mitbewerber. Aktuelle AGB sind für ein Unternehmen daher unerlässlich.

Gerne beraten wir Sie zu allen Fragen der Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung im Rahmen einer kostenfreien Ersteinschätzung. Selbstverständlich beraten und begleiten wir Sie auch im Rahmen von Vertragsverhandlungen. Kontaktieren Sie uns hierzu gerne.

Rechtsprodukte

Hier finden Sie unsere maßgeschneiderten Rechtsprodukte für verschiedene rechtliche Anliegen.

Beratung für Startups & Gründer

Die Gründung eines neuen Unternehmens ist nicht nur unternehmerisch eine Herausforderung, sie sollte auch von Anfang an rechtlich auf einer soliden Grundlage stehen. Um Sie bestmöglich auf Ihren Unternehmensstart vorzubereiten, beraten wir Sie individuell mit Blick auf Ihr Geschäftsmodell zu den Themen Rechtsform, Gesellschaftsvertrag, Arbeitgeberpflichten, Markenanmeldung, Branchenrecht, rechtliche Anforderungen an Ihre Werbemaßnahmen (insbesondere hinsichtlich Ihres Internetauftritts).

Webseitencheck / Abmahnschutz

Um für Sie Rechtssicherheit im Rahmen Ihres Webauftrittes zu erreichen, haben wir für Sie unser Rechtsprodukt des Webseitenchecks erstellt. Auf Ihre Anfrage erstellen wir für Sie ein detailliertes und umfassendes Angebot für die Überprüfung Ihrer Webseite. Sie entscheiden, was überprüft wird.

Markenanmeldung

Für Unternehmer bieten wir die Möglichkeit, Kennzeichen deutschland- oder europaweit als eingetragene Marke zu schützen. In unserem Rechtsprodukt Markenanmeldung haben wir Ihnen verschiedene Pakete erstellt, die optimal auf Ihre Bedürfnissen zugeschnitten sind. Welche Anforderungen Sie auch an die Anmeldung Ihrer Marke stellen, wir bieten Ihnen die passende Lösung.

Verteidigung gegen Abmahnung

Damit Sie sich optimal gegen eine Abmahnung wehren können, haben wir unser Rechtsprodukt Verteidigung gegen Abmahnung entwickelt. Die Übermittlung der notwendigen Informationen erfolgt schnell und einfach über unser Online-Formular. Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, wird Sie einer unserer spezialisierten Anwälte kontaktieren, um eine Verteidigungsstrategie zu entwerfen. Die Anfrage und Übersendung der Unterlagen ist für Sie kostenlos.