Die Wahl der passenden Rechtsform ist ein entscheidender Schritt für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur Handelsregistereintragung und sorgen für eine rechtssichere und effiziente Gründung. Ob GmbH, UG, AG oder eGbR oder ggf. der Schaffung einer Holdingstruktur – wir beraten Sie umfassend zu den Vor- und Nachteilen der jeweiligen Rechtsform und unterstützen Sie bei der Gestaltung und Beurkundung der notwendigen Verträge.
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine beliebte Wahl für Unternehmer, da sie eine klare Trennung zwischen privatem und geschäftlichem Vermögen ermöglicht. Die Haftungsbeschränkung schützt die Gesellschafter und bietet gleichzeitig eine flexible Unternehmensstruktur.
Wir begleiten Sie durch den gesamten Gründungsprozess – von der Erstellung des Gesellschaftsvertrags bis zur Handelsregisteranmeldung. Wir sorgen dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und Ihre GmbH auf einem soliden Fundament steht.
Kontaktieren Sie uns gerne mit Ihren Fragen. Wir beraten und unterstützen Sie gerne.
Tel. +49 431 55 68 5000
Mail: notariat@mcmb-rechtsanwaelte.de
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), oft als Mini-GmbH bezeichnet, bietet eine kostengünstige Alternative zur klassischen GmbH. Sie ermöglicht eine Gründung mit geringem Stammkapital, behält aber die Haftungsbeschränkung und Struktur der GmbH bei.
Wir unterstützen Sie bei der Gründung Ihrer UG und klären alle Fragen rund um den Gesellschaftsvertrag und die Kapitalanforderungen. So können Sie Ihre Geschäftsidee sicher und rechtskonform umsetzen.
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Die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG) erfordert eine sorgfältige Planung und Einhaltung strenger gesetzlicher Vorgaben. Diese Gesellschaftsform eignet sich besonders für größere Unternehmen, die eine breite Kapitalbasis aufbauen oder an die Börse gehen möchten.
Unser Notariat begleitet Sie bei der Erstellung der Satzung, der Bestellung des Vorstands und Aufsichtsrats sowie der Handelsregistereintragung. Wir gewährleisten eine rechtssichere Gründung und beraten Sie zu den individuellen Anforderungen Ihrer AG.
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Die Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ins Gesellschaftsregister kann sinnvoll sein, um eine Publizität zu schaffen und die Möglichkeiten der Gesellschaft zu stärken. Insbesondere für Immobiliengesellschaften ist die Eintragung der Gesellschaft in das Gesellschaftsregister erforderlich.
Wir beraten Sie umfassend zur Neugründung oder Umwandlung Ihrer GbR in eine eingetragene Gesellschaft und unterstützen Sie bei der erforderlichen notariellen Beurkundung und Eintragung ins Gesellschaftsregister.
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Sollten unsere Rechtsprodukte nicht Ihr Anliegen treffen, kontaktieren Sie uns und wir entwickeln für Sie eine individuelle Lösung.
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Christoph Matthias Beinlich
Rechtsanwalt & Notar

Marx Christian Müller
Rechtsanwalt