Für Unternehmer bieten wir die Möglichkeit, Kennzeichen deutschland- oder europaweit als eingetragene Marke zu schützen. In unserem Rechtsprodukt Markenanmeldung haben wir Ihnen verschiedene Pakete erstellt, die optimal auf Ihre Bedürfnissen zugeschnitten sind. Welche Anforderungen Sie auch an die Anmeldung Ihrer Marke stellen, wir bieten Ihnen die passende Lösung.

Warum sollte ich eine Marke anmelden?


Sie haben sich eine Marke erarbeitet, ausgedacht oder erstellt, um sich im Wettbewerb von Ihren Konkurrenten abzusetzen und um einen Vorteil vor diesen zu erlangen? Diesen Vorteil sollten Sie schützen! Regelmäßig erhält Ihr Kennzeichen erst durch die Markenanmeldung einen umfassenden Schutz durch ein exklusives Nutzungsrecht. Mit der Anmeldung der Marke können (und sollten) Sie sich auf dieses exklusive Nutzungsrecht berufen und Dritten die Nutzung Ihrer Marke untersagen. Zugleich schützen Sie sich durch eine Markenanmeldung und deren Verteidigung davor, dass Dritte das Zeichen, das eigentlich Sie erdacht haben und nutzen, selbst anmelden und Ihnen die Nutzung Ihres „eigenen“ Zeichens untersagen. Denn Dritte sind nicht automatisch daran gehindert, eine Marke anzumelden und Ihnen die Nutzung zu untersagen, nur weil Sie diese zuerst genutzt haben.

Wann ist ein Zeichen als Marke schutzfähig? Was muss beachtet werden?


Schutzfähig sind alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Neben Marken sind auch geschäftliche Bezeichnungen sowie geographische Herkunftsangaben schutzfähig. Geschäftliche Bezeichnungen sind zum Beispiel der Name eines Unternehmens oder die besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebes. Nicht schutzfähig sind hingegen Zeichen, denen sog. Absolute Schutzhindernisse entgegenstehen. Hierzu gehören etwa Zeichen, die die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen werden sollen, lediglich beschreiben. Das alleinstehende Zeichen „Zahnpasta“ wäre beispielsweise nicht für Zahnputzprodukte schutzfähig und wäre daher von der Eintragung als Marke ausgeschlossen. Hiervon zu unterscheiden sind sog. relative Schutzhindernisse. Regelmäßig wird Sie das entsprechende Registeramt nicht davon abhalten, Marken anzumelden, die bereits von Dritten in identischer oder ähnlicher Art und Weise als Marke eingetragen wurden. Der Neuanmeldung stünde auch nichts im Wege, wenn Sie etwa mit dem Inhaber der prioritätsälteren Marke eine Markenabgrenzungsvereinbarung geschlossen haben, die die Neuanmeldung ausdrücklich billigt. Erfolgt die Markenanmeldung jedoch ohne oder gegen den Willen des Inhabers einer prioritätsälteren Marke, wird dieser höchstwahrscheinlich Widerspruch gegen die Eintragung Ihrer Marke erheben, die sodann regelmäßig die Eintragung Ihrer Marke verhindert. Sofern diese ohne Widerspruch eingetragen wurde, kann aber etwa noch ein Löschungsantrag gegen Ihre Marke gestellt werden. Das gilt es bereits im Vorfeld abzuwägen und Kollisionen von Beginn an zu vermeiden.

Wo ist der Unterschied zwischen einer Ähnlichkeits- und einer Identitätsrecherche?


Bei einer Identitätsrecherche analysieren wir für Sie, ob Ihre einzutragende Marke in identischer Form bereits eingetragen ist. Bei einer Ähnlichkeitsrecherche wird zusätzlich untersucht, ob das anzumeldende Zeichen Ähnlichkeit zu anderen Zeichen aufweist und hierdurch eine Verwechslungsgefahr besteht.

Was umfasst die Markenanmeldung durch uns?


Wir begleiten Sie bei der Entscheidung, ob Sie Ihre Marke anmelden sollten und bei der Entscheidung, in welcher Form und bei welchem Register Ihre Marke angemeldet werden sollte. Zudem prüfen wir die Schutzfähigkeit Ihrer Marke und melden diese bei dem zuständigen Register für Sie an.

Mit der bloßen Anmeldung einer Marke ist es jedoch regelmäßig nicht getan, da relative Schutzhindernisse der Markeneintragung entgegenstehen können. Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine identische oder ähnliche Marke bereits eingetragen ist. Dies kann sodann einen Widerspruch des prioritätsälteren Markeninhabers oder die Löschung der Marke zur Folge haben. Um die Möglichkeit der Markenkollision auszuschließen, bedarf es einer Identitäts- oder Ähnlichkeitsrecherche Ihrer Marke zu bereits eingetragenen Marken. Zudem bedarf es der Fähigkeit, einschätzen zu können, wie groß das Kollisionspotential in Grenzfällen ist.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich eine Beratung rund um das Thema Markenanmeldung wünschen. Wenn Sie sich für die Anmeldung Ihrer Marke entscheiden, bieten wir Ihnen unsere Dienstleistungen in verschiedenen Varianten an.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Markenanmeldung zum Festpreis
  • Sie bestimmen den Umfang unserer Tätigkeit nach Ihren Anforderungen
  • Schutzfähigkeitsprüfung
  • Erstellung eines professionellen Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
  • Kein persönlicher Termin notwendig
oder telefonisch besprechen unter
+49 431 55 68 5000