Damit Sie sich optimal gegen eine Abmahnung wehren können, haben wir unser Rechtsprodukt Verteidigung gegen Abmahnung entwickelt. Die Übermittlung der notwendigen Informationen erfolgt schnell und einfach über unser Online-Formular. Nachdem wir Ihre Anfrage erhalten haben, wird Sie einer unserer spezialisierten Anwälte kontaktieren, um eine Verteidigungsstrategie zu entwerfen. Die Anfrage und Übersendung der Unterlagen ist für Sie kostenlos.
Ich habe eine markenrechtliche, urheberrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten, was nun? Muss ich eine strafbewehrte (modifizierte) Unterlassungserklärung unterzeichnen?
Unterschreiben Sie kein Schriftstück, bevor Sie sich nicht anwaltlichen Rat eingeholt haben! Wir warnen auch davor einfach eines der zahlreichen Muster einer sog. modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet zu benutzen und diese abzugeben. Dies sind wahrscheinlich die wichtigsten Tipps, die wir Ihnen in Bezug auf Abmahnungen geben können. Es kommt leider immer wieder vor, dass Mandanten etwa bereits eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben haben, jedoch den Verstoß nicht parallel eingestellt haben, so dass die versprochene Vertragsstrafe sodann gleich fällig wurde. Besonders ärgerlich ist es, wenn etwa bei urheberrechtlichen Verstößen vergessen wird, neben der Webseite auch die Quell-URL-Datei zu löschen oder wenn durch ein Backup das Bild wieder auf den Server gelangt. Zudem wird oftmals eine Unterlassungserklärung abgegeben, obwohl dies gar nicht angezeigt war. Weiterhin liegen der Teufel und der Engel oftmals im Detail. Wussten Sie etwa, dass eine urheberrechtliche Abmahnung bereits unwirksam ist, wenn bspw. die geltend gemachten Zahlungsansprüche nicht nach Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufgeschlüsselt ist? Wir prüfen die Abmahnung für Sie auf Herz und Nieren und verhandeln auch hinsichtlich der geforderten Zahlungsansprüche für Sie mit der Gegenseite nach. Ziel soll es sein, dass Sie sowohl juristisch als auch finanziell aus unserer Beauftragung einen Mehrwert haben.
Wie verteidige ich mich gegen eine Abmahnung?
Im Rahmen des Mandats überprüfen wir, ob die Abmahnung überhaupt gerechtfertigt ist und ob die vom Abmahnenden erstellte strafbewehrte Unterlassungserklärung umgeschrieben werden sollte, inwiefern eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgen sollte und ob eventuelle Gegenmaßnahmen / Nachverhandlungen getroffen werden können. Außerdem beraten wir Sie für den Fall, dass die Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung unumgänglich ist, wie genau die geforderte Unterlassung durch Sie umzusetzen ist. Dies muss unbedingt vor Abgabe der Unterlassungserklärung erfolgen.
Ihre Vorteile im Überblick
- Beratung zur optimalen Verteidigungsstrategie
- Verteidigung gegen urheber-, marken- und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
- Entwurf einer individuellen Unterlassungserklärung (sofern erforderlich)
- Nachverhandlung mit dem Abmahnenden
- Schnelle Reaktion
- Unbürokratische Beratung durch Telefon und E-Mail
- Kostentransparenz von Anfang an
oder telefonisch besprechen unter
+49 431 55 68 5000
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